GR: Der Bundesrat muss die Moorlandschaft «Furner Berg» gesetzeskonform abgrenzen
22. Januar 2026
Bei der genauen Abgrenzung der Moorlandschaft hat der Bundesrat 1996 seinen Ermessensspielraum überschritten. Indem er zentrale und charakteristische Elemente der Moorlandschaft ausgeklammert hat, so das Bundesgericht, hat er den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Schutz der Moorlandschaften verletzt. Die Qualifikation eines Gebiets als Moorlandschaft darf nicht von einer Interessensabwägung unter Berücksichtigung von Nutzungsinteressen abhängen, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Der Bundesrat muss darum den Perimeter der Moorlandschaft «Furner Berg» überprüfen und neu abgrenzen. Anschliessend muss die Gemeinde Furna eine Natur- und Landschaftsschutzzone für die Moorlandschaft ausscheiden.
Bei der Abgrenzung der Moorlandschaft hat der Bundesrat, nach Anhörung vom Kanton und den Grundeigentümern damals mehrere Moorbiotope nicht oder nur teilweise in die Moorlandschaft aufgenommen. Allen voran aus Rücksicht auf Ausbauideen des Skigebietes. Im Rahmen der letzten Ortsplanrevision hat der WWF darum von der Gemeinde Furna und dem Kanton eine Überprüfung der Inventar-Abgrenzung verlangt. Ohne Erfolg. Der WWF gelangte darum ans Verwaltungsgericht (heute Obergericht) des Kantons Graubünden und bekam Recht. Dieser Entscheid der Vorinstand wird nun vom Bundesgericht vollumfänglich gestützt. Den Fall vor Bundesgericht weitergezogen hatten die Gemeinde Furna und die Bergbahnen Grüsch-Danusa AG.
Die Landschaft Furner Berg liegt auf einem Plateau hoch über den Talboden des Prättigaus. Rundhöcker wechseln sich hier mit vermoorten Senken und Talrinnen ab, wo man Flachmoore mit wertvollen Pflanzengesellschaften, Moorweihern und Wiesenbächen findet. Der Charakter dieser Rundhöcker-Moorlandschaft ist in der Schweiz einmalig. Die Weidenutzung ist noch weitgehend traditionell und dem Standort angepasst, die Landschaft von Streusiedlungen geprägt. Auch Teile der Bergbahnen Grüsch-Danusa befinden sich in dieser Landschaft. Diese Nutzungen in der Moorlandschaft sind unbestritten.
Weitere Informationen:
Anita Mazzetta, Geschäftsleiterin WWF Graubünden, 081 250 23 00, 076 500 48 18
Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eine Beschwerde bewirkt, dass ein Gericht besonders heikle Projekte mit Eingriffen in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen kann. Den Entscheid fällt immer das Gericht. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen. Die vom Bundesrat bestimmten Organisationen müssen über den sorgfältigen Gebrauch des Beschwerderechts jährlich Rechenschaft ablegen. Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit 1967 und wurde 2007 umfassend revidiert. 2008 hat es das Schweizer Volk mit 66% der Stimmen in allen Kantonen bestätigt. Dank dem Beschwerderecht gerettet: Aletschgebiet, Bolle di Magadino, Rebberge im Lavaux etc.
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