GL: Futuro - Die Auflagen des Verwaltungsgerichts werden nicht erfüllt

14. Juli 2023

Das Projekt zur künstlichen Beschneiung der Sportbahnen Elm erhebt die betroffenen Naturwerte ungenügend. Doch ohne diese essentielle Grundlage lässt sich keine sorgfältige Interessenabwägung durchführen, was jedoch Bedingung für ein gesetzeskonformes Projekt ist. Die Verbände haben deshalb erneut Einsprache erhoben.

Das Verwaltungsgericht verlangte in seinem Urteil von 2021, dass der Konflikt zwischen der Intensivsportzone und dem Jagdbanngebiet in Elm bereinigt werden muss. Zudem wurde die Durchführung einer Sondernutzungsplanung, eine Überarbeitung des Projektes und eine umfassende Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen gefordert. Der erste Punkt wurde mit der Inkraftsetzung des neuen Jagdbanngebietes im Krauchtal Anfang Juli erfüllt. Nichtsdestotrotz muss das Projekt im Einklang mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz, dem Gewässerschutzgesetz und dem Raumplanungsgesetz stehen. Zudem müssen die Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfüllt werden. Der Leitungsbau für die
massive Erhöhung der Anzahl Schneekanonen beeinträchtigt diverse Schutzgebiete und hat somit erhebliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere.

Viele Chancen wurden nicht wahrgenommen, das Projekt Futuro gesetzeskonform auszugestalten. Die kantonalen Amtsstellen haben es nach dem Verwaltungsgerichtsentscheid verpasst, die nötigen vertieften
Erhebungen einzufordern, damit der Umweltverträglichkeitsbericht den Vorgaben des Bundes entspricht und eine umfassende Abwägung überhaupt erst möglich ist. Die Sportbahnen Elm haben es versäumt, die von den Umweltverbänden seit fünf Jahren aufgezeigten Mängel in den Unterlagen ernst zu nehmen und umfassend zu beheben. Und nicht zuletzt hat der Landrat die Nachhaltigkeit und Innovation des Projektes gemäss Auftrag des Tourismusgesetzes nicht geprüft. Dies wäre jedoch eine Voraussetzung für die Leistung von entsprechenden Fördergeldern.

Das jetzt aufliegende Bauprojekt und auch die Sondernutzungsplanung erfüllen weiterhin grundlegende Punkte nicht und weisen nach wie vor eklatante Mängel auf.

Kernaussagen:

  • Auch nach der Bereinigung des Konfliktes zwischen dem Eidg. Jagdbanngebiet Kärpf und der Intensivsportzone in Elm muss der Schutz von Flora und Fauna berücksichtigt werden.
  • Die erforderlichen vertieften Erhebungen der Naturwerte sind nach wie vor nicht erfolgt. Demzufolge ist auch die Interessenabwägung und der Umweltverträglichkeitsbericht ungenügend.
  • Die Vorgaben des Verwaltungsgerichtsurteils werden nur teilweise erfüllt.

Zitat von Anita Wyss, Geschäftsleiterin von WWF Glarus:
«2021 hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil eine Überarbeitung des Gesamtprojektes verlangt. Diese Auflage wird nicht erfüllt».

Zitat von Barbara Fierz, Geschäftsführerin von Pro Natura Glarus:
«Noch immer fehlen zentrale Erhebungen der lokalen Naturwerte. Diese Analyse ist Voraussetzung für eine umfassende Abwägung. Die Chance, das Projekt gesetzeskonform auszugestalten, wurde bisher leider
verpasst».

Zitat von Martin Stützle, Präsident BirdLife Glarnerland:
«Auch nach der Ablösung des Jagdbanngebietes ist der Schutz von Prioritätsarten des Bundes zu gewährleisten. Im vorliegenden Projekt ist das nicht der Fall».

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