GR: Schadstoffe aus der Werkdeponie der EMS CHEMIE: Kein Ende in Sicht
06. Oktober 2026
Fast 20 Jahre lang dauerte allein die Voruntersuchung zur stillgelegten Werkdeponie Rusna da Furns der EMS CHEMIE AG. Nun droht eine weitere Verzögerung. Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD) tritt nicht auf die Beschwerde des WWF ein. Die angeordnete Überwachung der alten Werkdeponie sei nur eine Zwischenverfügung, sagt das EKUD. Darum sei diese nicht anfechtbar, umso mehr als kein irreparabler Nachteil daraus entstehe. Gleichzeitig ruhen sämtliche Überwachungsmassnahmen bis zum Abschluss des Rechtsstreits. Der WWF verlangt mit seiner Beschwerde, dass das Obergericht den Nichteintretensentscheid aufhebt, die vom Kanton angeordneten Überwachungsmassnahmen prüft und Sofortmassnahmen zum Schutz von Grund- und Trinkwasser anordnet.
Der WWF ist der Meinung, dass die stillgelegte Werkdeponie Rusna da Furns nicht nur zu überwachen, sondern zu sanieren ist, denn der Sanierungsbedarf ist hinreichend belegt. Besonders relevant ist der Nachweis vom krebserregenden chlorierten Lösungsmittel Trichlorethen in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze in der Trinkwasserfassung Bagliel. Als einzige plausible Quelle kommt die alte Werkdeponie Rusna da Furns in Frage. Der WWF fordert zudem zusätzliche Untersuchungen auch der stillgelegten Deponie selber und eine Ausweitung des Überwachungsprogramms im Abflussbereich der Deponie, denn nur so lässt sich ein genaues Bild der Belastung erstellen. Die Qualität der Überwachungsmassnahmen ist eine entscheidende Weichenstellung im ganzen Verfahren. Sonst besteht das Risiko, dass die stillgelegte Deponie später mangels aussagekräftigen Messdaten aus der Sanierungspflicht entlassen wird. Die mögliche Folge: Schadstoffe könnten so jahrelang ins Grundwasser gelangen und Trinkwasserreserven, Grundwasserlebensräume und letztlich den Rhein belasten. Die Schäden könnten später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das widerspricht dem Vorsorgeprinzip und Verunreinigungsverbot.
Der WWF fordert darum die Aufhebung des Nichteintretensentscheids. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit soll das Obergericht gleichzeitig ebenfalls prüfen, ob die Schadstoffmengen, die aus der stillgelegten Deponie Rusna da Furns ins Grundwasser entweichen, eine Sanierung der stillgelegten Werkdeponie nötig macht. Besonders stossend ist für den WWF, dass die EMS CHEMIE AG die angeordneten Überwachungsmassnahmen erst nach Abschluss des Rechtsstreits aufnehmen will. Aus unserer Sicht sind vorsorgliche Massnahmen zur Überwachung der Schadstoffe sofort umzusetzen. Nur so lassen sich weitere Schäden für Mensch und Natur verhindern.
Weitere Infos: Anita Mazzetta, Co-Geschäftsleiterin WWF Graubünden, 081 250 23 00, 076 500 48 18
Steckbrief Verbandsbeschwerderecht
Mit dem Verbandsbeschwerderecht kann einzig erreicht werden, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Eine Beschwerde bewirkt, dass ein Gericht besonders heikle Projekte mit Eingriffen in die Natur auf ihre Rechtmässigkeit prüfen kann. Den Entscheid fällt immer das Gericht. Weist es eine Beschwerde ab, müssen die Verbände für die Verfahrenskosten aufkommen. Die vom Bundesrat bestimmten Organisationen müssen über den sorgfältigen Gebrauch des Beschwerderechts jährlich Rechenschaft ablegen. Das Verbandsbeschwerderecht besteht seit 1967 und wurde 2007 umfassend revidiert. 2008 hat es das Schweizer Volk mit 66% der Stimmen in allen Kantonen bestätigt. Dank dem Beschwerderecht gerettet: Aletschgebiet, Bolle di Magadino, Rebberge im Lavaux etc.
Mehr: stimmedernatur.ch


